AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) für Kunden von der EnUnFly EF

1. Allgemeines

1.1 Die Enununfly EF Produkte und erbringt Dienstleistungen, insbesondere über die Webseite www.enunfly.ch. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend «AGB») gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Enunfly und dem Bezüger von Produkten und/oder Dienstleistungen bei Enunfly.

1.2 Der Kunde garantiert, dass er im Zeitpunkt seiner Bestellung mindestens 18 Jahre alt ist.

1.3 Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit wegbedungen.

1.4 Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur gültig, wenn diese von den Parteien schriftlich oder per Email vereinbart wurden.

1.5 Sofern nebst diesen AGB besondere Vertragsbedingungen von Enunfly anwendbar sein sollten, gehen

die besonderen Bedingungen den vorliegenden AGB vor, soweit sie von diesen AGB abweichende Bestimmungen enthalten.

2. Bestellungen

2.1 Sämtliche Angebote von Enunfly sind unverbindlich.

2.2 Durch die jeweilige Bestellung gibt der Kunde seinerseits ein Angebot ab, an welches er während 2 Wochen nach Zugang bei Enunfly gebunden ist. Auf Wunsch des Kunden kann Enunfly die Bestellung aus Kulanz freiwillig stornieren.

2.3 Nach Eingang einer Bestellung versendet Enunfly in der Regel eine Eingangsbestätigung an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung dient nur der Orientierung des Kunden über seine Bestellung und hat keine rechtlichen Wirkungen.

2.4 Der Vertrag zwischen den Parteien wird abgeschlossen, sobald Enunfly Leistungen für den Kunden erbringt (z.B. Versand oder Übergabe von Produkten an den Kunden) oder eine Auftragsbestätigung versendet.

2.5 Alle von Enunfly zu erbringenden Leistungen sind im Lieferschein und/oder der Auftragsbestätigung von Enunfly abschliessend aufgeführt.

2.6 Der Kunde prüft die von Enunfly erstellten Dokumente, insbesondere Rechnungen, Lieferscheine und die Auftragsbestätigungen, innert 5 Kalendertagen nach deren Versand (per Post oder digital) oder Übergabe. Allfällige Unstimmigkeiten teilt der Kunde während dieser Frist an Enunfly mit, andernfalls die Dokumente als durch ihn genehmigt gelten.

3. Beschaffung von Produkten, Stornierungen, Jahrgangswechsel

3.1 Enunfly ist berechtigt, Bestellungen jederzeit ohne Angaben von Gründen zu stornieren und/oder nur teilweise zu erbringen. Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Stornierung der Bestellung bezahlt der Kunde nur die effektiv durch Enunfly erbrachte Teilleistung.

3.2 Enunfly ist in keinem Fall zur Beschaffung von Produkten oder bestimmten Jahrgängen von Weinen verpflichtet.

4. Preise, Kosten sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive MWST.

4.2 Versandkosten werden dem Kunden gesondert verrechnet (ausgenommen: als solche bezeichnete Gratislieferungen).

4.3 Enunfly ist berechtigt, Lieferungen in mehreren Teilen auszuführen. Solche Teillieferungen haben für den Kunden keine zusätzlichen Kosten zur Folge.

4.4 Massgeblich für die vereinbarten Preise, Kosten, Zahlungs- und Lieferbedingungen ist die Rechnung von Enunfly oder, wenn eine solche fehlt bzw. unvollständig ist, die Bestelleingangsbestätigung, oder wenn eine solche ebenfalls fehlt oder unvollständig ist, die dem Kunden bei Abschluss des Bestellvorgangs kommunizierten Preise, Kosten und Zahlungsbedingungen.

4.5 Enunfly ist unabhängig von der vereinbarten Zahlungsart berechtigt, Bestellungen nur gegen Vorauskasse zu liefern bzw. erbringen.

4.6 Enunfly tritt dem Kunden hiermit allfällige Rechte ab, die Enunfly gegenüber dem Transporteur von

Lieferungen an den Kunden zustehen. Im Gegenzug trägt der Kunde das Transport- und Zustellungsrisiko im Zusammenhang mit seinen Bestellungen bei Enunfly.

4.7 Rechnungen von Enunfly sind innert der auf der Rechnung aufgedruckten Frist (ab Rechnungsdatum) und ohne jeden Abzug auf das darauf bezeichnete Konto von Enunfly zu bezahlen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weiteres in Verzug. Enunfly stehen die gesetzlichen Verzugsrechte zu.

5. Termine

5.1 Sämtliche von Enunfly kommunizierten Versand- und Zustellungstermine dienen ausschliesslich der Orientierung des Kunden und sind nicht rechtsverbindlich.

5.2 Verspätet sich der Versand einer Lieferung (oder Teilen davon) um mehr als fünf Arbeitstage gegenüber dem von Enunfly kommunizierten Termin, so ist der Kunde berechtigt, auf den verspäteten Teil der Lieferung zu verzichten. Ein solcher Verzicht ist nur gültig, wenn er sofort erklärt wird und vor dem Versand des verspäteten Teils der Lieferung bei Enunfly eintrifft. Im Übrigen stehen dem Kunden aus der Überschreitung von Versand- und Lieferterminen keine Rechte gegen Enunfly zu.

5.3 Ist eine erfolgreiche Zustellung aus Gründen, welche Enunfly nicht zu vertreten hat (z.B. falsche Lieferadresse, Abwesenheit des Empfängers, fehlende Zufahrtsbewilligung usw.) nicht oder nur unter erschwerten Umständen möglich, so ist der Kunde verpflichtet, Enunfly vermögensmässig so zu stellen, wie wenn die Zustellung erfolgreich verlaufen wäre (mindestens Übernahme der Versand- und Verpackungskosten). Im Übrigen gelten Ziffer 3 und Ziffer 4.6 hiervor.

6. Prüfung durch den Kunden

6.1 Der Kunde prüft von Enunfly erhaltene Lieferungen innert 5 Kalendertagen nach der Zustellung bzw. Abholung und rügt in dieser Zeit allfällig festgestellte sichtbare Mängel sowie unvollständige Lieferungen schriftlich oder per E-Mail bei Enunfly. Nach unbenützten Ablauf dieser Frist gelten die von Enunfly erhaltenen Lieferungen sowie der Umfang der Lieferung als durch den Kunden genehmigt.

7. Gewährleistung, insbesondere für Zapfenweine, und Haftung

7.1 Die Gewährleistungsfrist für verdeckte Mängel beträgt zwei Jahre ab Übergabe bzw. Ablieferung der der durch Enunfly zu erbringenden Leistungen.

7.2 Stellt der Kunde fest, dass eine von Enunfly erworbene Weinflasche fehlerhaft ist (nachfolgend

«Zapfenwein»), so wird diese Flasche durch Enunfly unter folgenden Voraussetzungen ersetzt (kumulativ):

a. Die Gewährleistungsfrist (Ziffer 7.1 hiervor) ist noch nicht verstrichen;

b. die Flasche wird vom Kunden sofort nach Entdeckung des Fehlers bei Enunfly eingesandt;

c. die Flasche ist zu mindestens 2/3 gefüllt; und

d. Enunfly kann den Fehler ebenfalls feststellen.

7.3 Enunfly ersetzt Zapfenweine unter den Voraussetzungen von Ziffer 7.2 hiervor durch eine elektronische Gutscheinkarte im Wert des Zapfenweins. Diese Gutscheinkarte berechtigt den Kunden, bei Enunfly einen anderen Wein im Wert der Gutscheinkarte zu bestellen.

7.4 Mit Ausnahme der in Ziffern 7.1 und 7.2 erwähnten Mängelrechte stehen dem Kunden keine Gewährleistungsrechte gegenüber Enunfly zu.

7.5 Die vertragliche und ausservertragliche Haftung von Enunfly wird, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen. Enunfly haftet insbesondere für keine Personen- und/oder Vermögensschäden (direkt oder indirekt bzw. mittelbar oder unmittelbar) und/oder entgangenen Gewinn. In jedem Fall ist die Gewährleistung und Haftung von Enunfly auf den Preis der betreffenden Leistung von Enunfly beschränkt.

8. Weitere Bestimmungen

8.1 Beizug von Dritten Enunfly ist berechtigt, Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen, insbesondere andere Weinhändler.

8.2 Kommunikation per E-Mail

Enunfly ist berechtigt, mit dem Kunden per Email zu kommunizieren. Der Kunde ist sich bewusst, dass E-Mails durch Dritte mitgelesen werden können. Der Kunde trägt sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Übermittlung und Zustellung von E-Mails. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, seinen Posteingang und seinen Spam-Ordner regelmässig zu prüfen. Eine E-Mail von Enunfly gilt im Moment ihres Versands durch die von Enunfly benützten Server an die vom Kunden bezeichnete E-Mail-Adresse als beim Kunden zugestellt.

8.3 Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr an den durch Enunfly zu erbringenden Leistungen gehen mit dem Verlassen der Leistungen am Sitz von Enunfly oder der Mitteilung der Abholbereitschaft auf den Kunden über (es gilt er frühere Zeitpunkt).

8.4 Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Pflichten (des Kunden, von Enunfly und Dritter) ist der Sitz von Enunfly.

8.5 Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung ist diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

8.6 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf diese AGB ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des CISG ist ausgeschlossen. Alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich solcher über sein gültiges Zustandekommen, seine Rechtswirksamkeit, seine Abänderung oder Auflösung, werden durch die zuständigen Gerichte am Sitz von Enunfly entschieden. Für Klagen von Enunfly

und in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen ist zudem das Gericht am Wohnsitz, Sitz bzw. Domizil des Kunden zuständig.

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